Grundsätzlich finanzieren sich die Studierendenwerke aus:
— Einnahmen aus Mensen, Wohnheimmieten und Co.
— Semesterbeitrag aller Studierenden der zugeordneten Hochschulen
— Zuschuss vom Land für den laufenden Betrieb und für Investitionen
In den aktuellen Planungen des Doppelhaushalts 2025/2026 fallen die Zuschüsse vom Freistaat Sachsen deutlich geringer aus als notwendig, damit die Studierendenwerke ihre Arbeit in der bisherigen Form und Qualität weiter fortführen können. Dies umfasst vor allem Zuschüsse zum laufenden Betrieb, welche für die Finanzierung der Mensen, aber auch für Beratungs- und Kulturangebote unverzichtbar sind.
Der Haushaltsentwurf sieht weiterhin die Auflösung der Rücklagen der Studierendenwerke vor. Daraus ließe sich ein Teil der Finanzierungslücke füllen, jedoch nicht in der Höhe, die im Entwurf benannt ist. Die Rücklagen dienen den Studierendenwerken eigentlich, um Renovierungen und Sanierungen vornehmen zu können.
Zudem sind in der Zuschussplanung aktuell keine finanziellen Mittel für Investitionen eingeplant. Damit fehlt ohnehin Geld für die Sanierung oder den Neubau von Mensen und Wohnheimen. Notwendige Renovierungsarbeiten bleiben liegen und werden zukünftig wohl noch höhere Folgekosten nach sich ziehen. Der Neubau von Wohnheimen mit dringend benötigtem Wohnraum wird weiter in die Zukunft geschoben.

Um die Finanzierungslücke zu schließen, sehen wir den Freistaat Sachsen in der Pflicht. Die Studierendenwerke übernehmen per Gesetz Aufgaben. Um diesen gerecht zu werden, müssen auch die notwendigen finanziellen Mittel mitgeliefert werden. Die Kosten dürfen nicht einfach auf die Studierenden umgelegt werden!
Bis zum 13. Mai noch können die Abgeordneten des Landtages Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf stellen. Genau jetzt ist also der entscheidende Zeitpunkt, um an der Haushaltsplanung zu rütteln.
Deshalb demonstrieren wir gemeinsam am 7. Mai zur Sitzung des Haushaltsausschusses vor dem Landtag.
Den endgültigen Beschluss über den Doppelhaushalt fasst der Landtag dann am 25. und 26. Juni.